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| Montag | 9 – 12 Uhr, 13 – 16 Uhr |
| Dienstag | 9 – 12 Uhr, 13 – 18 Uhr |
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| Donnerstag* | 9 – 12 Uhr, 13 – 16 Uhr |
| Freitag | 9 – 12 Uhr |
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Der Gesetzgeber verbietet in Neubauten den Einbau von reinen Öl- und Gasheizungen ab 2024. An dieser Stelle muss ein Heizungsmodell gewählt werden, dass mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Reparaturen an bestehenden Heizungen bleiben jedoch erlaubt. Gas gilt als fossiler Brennstoff.
Solche Anlagen dürfen nach derzeitigem Gesetz noch bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden. Spätestens 2045 soll Deutschland – laut Gesetz – klimaneutral sein.
Steuern und Abgaben
- Erdgassteuer* z.Zt. 0,55 Cent/kWh
- Umsatzsteuer z.Zt. 19 %
- Umlage Regelenergie z.Zt. 0,000 Cent/kWh
- Konvertierungsumlage z.Zt. 0,000 Cent/kWh
- Konzessionsabgabe laut Konzessionsvertrag der Gemeinde z.Zt. 0,03 Cent/kWh
- Gasspeicherumlage 0,289 Cent/kWh
- CO2-Preis z.Zt. 0,998 Cent/kWh
Der Jahresbrennwert errechnet sich aus den Monatsbrennwerten des Abrechnungszeitraumes. Der Bruttopreis ergibt sich aus dem Nettopreis zzgl. gesetzlich festgelegter Umsatzsteuer.



