Hausanschlusskosten
Für die Herstellung von Hausanschlüssen wird durch die Stadtwerke Neustrelitz GmbH ein Kostenangebot erstellt. Bei der Kalkulation von Standardhausanschlüssen werden die oben genannten Pauschalpreise (gültig bei Herstellung ab dem 01.01.2024) verwendet. Hausanschlüsse mit größeren Dimensionen oder vom Standard abweichenden Parametern werden nach Aufwand bzw. tatsächlichen Gegebenheiten kalkuliert.
Leistung | Kosten |
| Grundbetrag Hausanschluss bis Grundstücksgrenze | 2.658,14 € |
| Mehrlänge je Meter mit Erdarbeiten durch die Stadtwerke Neustrelitz GmbH | 76,20 € |
| Mehrlänge je Meter mit Erdarbeiten durch den Kunden | 11,04 € |
| Mauerdurchbruch | 397,36 € |
Preise inkl. 19 % Ust.
Alle Angaben unter Vorbehalt. // Stand/gültig ab: 01.01.2024
Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen rund um Ihren Gas-Hausanschluss, egal, ob Sie Bauherr oder Installateur sind.
Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG ist die Stadtwerke Neustrelitz GmbH als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung zum 01.07.2024 verpflichtet festzustellen, welches Energieversorgungs-unternehmen die meisten Haushaltskunden mit Gas der allgemeinen Versorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Neustrelitz GmbH versorgt.
Als Grundversorger in Niederdruck für den Zeitraum 01. Januar 2025 bis 31.12.2027 wurde unser Unternehmen, die
Stadtwerke Neustrelitz GmbH, bestimmt.
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neustrelitz GmbH zur NDAV (gültig bis 31.12.2023)
- Technische Anschlussbestimmungen Gas der Stadtwerke Neustrelitz GmbH
- Technische Mindestanforderungen (TMA) im Gasnetz der Stadtwerke Neustrelitz GmbH
- Netzzugangsbedingungen Gas des Netzbetreibers Stadtwerke Neustrelitz GmbH
Der Netzbetreiber Stadtwerke Neustrelitz GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I Nr. 50 S. 2485) jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten. Zusätzlich zu den
Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV sowie die gültigen Preise zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Neustrelitz GmbH, die im Internet unter www.stadtwerke-neustrelitz.de veröffentlicht sind.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle bestehenden Netzanschlussverhältnisse, die bis einschließlich dem 12.07.2005, nach dem 12.07.2005 (mit in Kraft treten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes) durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV
begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussverhältnisse mit Letztverbrauchern , die einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet unter www.stadtwerke-neustrelitz.de veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen des Netzbetreibers Stadtwerke Neustrelitz GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Kunden unentgeltlich ausgehändigt.
Die Stadtwerke Neustrelitz GmbH wendet das synthetische Standardlastprofilverfahren an.
Zur Abwicklung der Gaslieferung an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 kW oder einer jährlichen Entnahme von 1,5 GWh werden die repräsentativen Standardlastprofile nach dem Gutachten der TU München 2005 (TUM2005) angewandt. Das Verfahren ist in der BGW/VKU Praxisinformation P 2006/8 und dem ergänzenden Beiblatt sowie der Praxisinformation P 2007/13 beschrieben.
Folgende Spezifikationen gelten für das Netzgebiet der Stadtwerke Neustrelitz GmbH:
- Koeffizienten gemäß Beiblatt, Tabelle 9 Deutschland Nord, Klasse 11, „+“ für windreich
- Prognose-/Tagesmitteltemperaturen
- Temperaturstandort Station Neustrelitz (Stationsnummer: 102780)
- Verwendung der einfachen Tagesmitteltemperatur ( 24-Stundenmittel von 0 bis 24 Uhr)
- Bei der Ermittlung der Stundenmengen auf Basis der Lastprofilfunktionen wird ein gewichtetes Mittel der
Tagesmitteltemperatur-Prognose unter Berücksichtigung der letzten vier Tage (BDEW) angesetzt.
Information der Netznutzer über die Möglichkeit einer Vereinbarung zum abweichenden Datenaustausch bei den Prozessen Zählerstand-/Zählwertübermittlung, Stammdatenänderung, Netznutzungsabrechnung einschließlich der Übersendung von Zahlungsavisen gemäß Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas vom 20.08.2007, BK7-06-067 (nachfolgend „GeLi“)
Ab dem 1. Oktober 2010 bieten wir unseren Netznutzern an, die Datenmeldungen in den Prozessen Zählerstands-/Zählwertübermittlung, Stammdatenänderung und Netznutzungsabrechnung in anderen als von der Bundesnetzagentur in den Ziffern 1, 2 des GeLi-Beschlusses vorgesehenen Formaten von uns zu erhalten. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Geschäftsprozesse Zählerstand-/Zählwertübermittlung und Stammdatenänderung anstelle der gemäß GPKE vorgegebenen Datenformate die Zählerstände für Ihre Kunden per Email als MDE Datei im dat Format außer Einzelablesungen und Zählerwechsel per Email im pdf Format bzw. Änderungen der Stammdaten Ihrer Kunden per Email im pdf Format in den nach GPKE geltenden Fristen übermittelt zu bekommen. Zählerstände von RLM-Kunden würden Ihnen per Email als MDE
Datei im dat Format zur Verfügung gestellt werden.
Ferner bieten wir Ihnen an, die Netznutzungsabrechnung anstatt im INVOIC-Format in Papierform zu übersenden und als Bestätigungsmeldung eine Bestätigung Ihrerseits in Papierform anstelle von INVOIC- bzw. REMADV-Meldungen zu akzeptieren.
Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung an die angegebene Emailadresse, damit wir Ihnen die entsprechende Vereinbarung übersenden können. Nach ihrer Unterzeichnung wird diese Vereinbarung zum Bestandteil des Lieferantenrahmenvertrages. Andernfalls verbleibt es beim Datenaustausch auf Basis
des EDIFACT-Standards gemäß den Ziffern 1, 2 des GeLi-Beschlusses.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen die
Mitarbeiter des Netzmanagements (bilanz.gas@stadtwerkeneustrelitz.de) und die Mitarbeiter der Netzabrechnung (abrechnung-netz@stadtwerke-neustrelitz.de) zur Verfügung.
- Lieferantenrahmenvertrag GAS gemäß KOV X
- Anlage 1: Preisblatt
- Anlage 2: Kontaktdatenblatt Netzbetreiber (elektronisch XLSX-Format)
- Anlage 3: EDI-Vereinbarung
- Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5: SLP-Verfahren
- Anlage 6: § 18 NDAV
- Anlage 7: Begriffsbestimmungen
- Messstellenrahmenvertrag BNetzA
- Anlage – Technische Mindestanforderungen
- Anlage – Freigabe Gas
- Anlage Ansprechpartner
- Abwicklungsregelungen
- Formate
